Das zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) will die Sicherheit im Schweizer Emissionshandelsregister verbessern. Cyber-Attacken auf verschiedene europäische Emissionshandelsregister haben Schwachstellen aufgezeigt. Dazu tritt per 1. Januar 2012 eine angepasste Verordnung in Kraft.
Die neue Verordnung umfasst folgende Punkte: Das Vier-Augen-Prinzip wird als Obligatorium für sämtliche Konti im Register eingeführt. Zudem müssen neu alle Personen, die ein Konto im Register betreiben wollen, die Echtheit sämtlicher für die Kontoeröffnung erforderlichen Unterlagen beglaubigen lassen. Weiter müssen sie über ein Zustelldomizil in der Schweiz verfügen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Befreiung von der CO2-Abgabe ein Konto eröffnen.
Software für Register ist aktualisiert
Ab sofort steht den Kontoinhabern zudem eine aktualisierte Version der Register-Software zur Verfügung, welche die Sicherheit im Register weiter verbessert. Die im Januar 2011 vorsorglich eingeführte Einschränkung der Geschäftszeiten wird beibehalten. Vor dem Hintergrund der Anfang 2011 öffentlich gewordenen Angriffe auf das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) wurden Transaktionen im Sinne einer Vorsichtsmassnahme ausserhalb der Bürozeiten ausgesetzt, obwohl die von den Angriffen betroffenen europäischen Emissionsrechte (EUA) in der Schweiz nicht handelbar sind. Wie das Bundesamt mitteilt, seien im Schweizer Emissionshandelsregister keine Emissionsrechte entwendet worden.
(Marco Rohner)
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