Bundesrat gegen Social-Media-Gesetz

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Social Media wie Twitter oder Facebook stellen das Recht vor neue Herausforderungen betreffend Datenschutz und die Verantwortung der Internet-Provider. Ein Bericht des Bundesrates zur Rechtslage von Social Media besagt, dass sie nicht durch ein eigenes Spezialgesetz zu bewältigen sind.

viola amherd cvp wallis

Die Walliser CVP-Nationalrätin und Rechtsanwältin Viola Amherd hat zu ihrem Postulat von September 2011 den Bericht zur Rechtslage von Social Media erhalten. (pd)

Der Bundesrat stellt im Bericht «Rechtliche Basis für Social Media (PDF)» fest, dass keine grösseren Regelungslücken im schweizerischen Recht aufscheinen. Er stützt sich für diesen Befund auf die bisherigen Erfahrungen. In gesellschaftliche Netzwerke (Social Media)n gelten zum Beispiel das Datenschutzgesetz oder das Zivilgesetzbuch. Diese Vorschriften erlauben mit Umsicht eine angemessene Antwort auf die meisten Probleme, die mit Social Media entstehen. Es sei aber ungewiss, ob sich die Rechtsansprüche in der Praxis auch durchsetzen lassen. Die Steuerungsmöglichkeiten der schweizerischen Behörden sind hier beschränkt, weil es oft um ausländische Vorgänge geht.

Unklarheiten für Internet-Provider

Wer nach geltendem Schweizer Recht auf Social Media rechtswidrige Inhalte publiziert, kann dafür juristisch verantwortlich gemacht werden. Der Bericht erachtet hingegen die Verantwortlichkeit von Zugangsdienstleistern, zum Beispiel den Betreibern von Social-Media-Plattformen und den Internetprovidern als weniger klar. Aus zivilrechtlicher Sicht gebe es offene Fragen, wie auch das Bundesgericht festgestellt habe. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll nun abzuklären, ob im Bezug auf die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Dienstleistern gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.

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Geprüft wird auch, welche Regeln des Fernmelderechts künftig für Social-Media-Plattformen gelten sollen. Sie sind bisher den Vorschriften des Fernmeldegesetzes wie zum Beispiel Meldepflicht, transparente Preisgestaltung, Bekämpfung von Spam nur ausnahmsweise unterworfen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird diesen Fragen im Rahmen einer späteren Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) nachgehen.

Datenschutz-Probleme werden analysiert

Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Verlauf der Zeit weitere Rechtsnormen angepasst werden müssen. Der Bericht identifiziert verschiedene datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit gesellschaftliche Netzwerken (Social Media). Sie betreffen die mangelnde Kontrolle der Nutzenden über ihre Daten, wie das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen oder das Recht auf Vergessen werden im Internet. Eine breit abgestützte Expertengruppe  des EJPD analysiert derzeit das gesamte Datenschutzgesetz und seine Durchsetzungsmassnahmen und nimmt auch Fragen auf, die gesellschaftliche Netzwerke (Social Media) betreffen.

Der Bericht ist die Anwort des Bundesrats auf ein Postulat der Walliser CVP-Nationalrätin und Rechtsanwältin Viola Amherd: Rechtliche Basis für Social Media (PDF).

(Marco Rohner)

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Marco Rohner
Journalistischer Unternehmer der neu erfindet, wie Geschichten in einer allzeit verbundenen Welt erzählt werden. Er ist Herausgeber von Greenbyte.ch, dem weltweit exklusiven Online-Magazin über den nachhaltigen Nutzen von Informationstechnologie, gegründet im Jahr 2011 und 500'000 Leser in den ersten drei Jahren erreicht.